Sachsen-CDU will Mordopfer künftig als „drittverursachte Lebensenderlebende“ bezeichnen plus weitere Umbenennungen




In einer schon länger erwarteten Entscheidung wurde heute bekannt, dass es auch bei der Polizei zahlreiche Begriffsänderungen geben soll. Auf einer Wahlkampfveranstaltung der CDU heute Mittag in Leipzig meinte Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow bei einer Rede, dass in der kommenden Legislaturperiode eine derartige Änderung der Begrifflichkeiten als Priorität umgesetzt werden soll.

„Sachsen ist weltoffen und frei von Diskriminierung,“ so Gemkow gegenüber dem erfreuten Publikum, „und das darf in den Akten nicht halt machen.“ So sollen Mordopfer künftig im Jargon nicht mehr als solche bezeichnet werden, da Mordopfer nach ihrem Tod „ihre Würde nicht gestohlen werden soll“, wie Gemkow es ausdrückte. Künftig soll in polizeilichen Akten und in Gerichten als nur noch von „drittverursachten Lebensenderlebenden“ die Rede sein, ein Begriff, den er in seiner Rede explizit als Beispiel nannte.

Gemkow ließ dabei offen, ob auch der Medienkodex entsprechend geändert werden soll, so dass Journalisten und Medienhäuser, die gegen die neue Sprachregelung verstoßen geahndet werden können.

Er sagte aber: „Davon soll natürlich eine Signalwirkung ausgehen, die weit über die explizit angepassten Technikalien hinausgeht.“ Man erwarte, so Gemkow, dass alle mitziehen, so dass „die sprachliche Diskriminierung nicht nur im Justizbereich, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen Rahmen ein für alle Mal in die Geschichtsbücher verbannt wird.“

Erstmalig aufgetaucht ist der neue diskriminierungsfreie Begriff für Mordopfer auf einer Liste des Leipziger Aktionsbündnis „Friede, Sozial, Weltoffen“, das zum gesellschaftlichen Fördernetzwerk des Bundes gehört in Rahmen von dessen Programm namens „Fortschritt in großen Sprüngen“ des Familienministeriums.

Von dem Aktionsbündnis wurden weitere Umbenennungen angemahnt für Fälle, in denen keine rechte Täterbeteiligung vorliegt. Darunter:

  • Straftat – diverse Aktion
  • Straftäter – Diversitätsaktivierender
  • Festnahme – monopolistischer Freiheitsberaubung
  • illegal – zeitgeistavers
  • kriminell – sondertalentiert
  • Sexualdelikt – Fortpflanzungsbereicherung
  • Diebstahl – spontane Fehlallokationskorrektur
  • Widerstand gegen die Staatsgewalt – Obrigkeitswidriger Freiheitsdrang

Ein Beispielsatz:

“Als Sexualdelikt mit Mordfolge handelte es sich eindeutig um eine illegale und äußert kriminelle Straftat. Der Straftäter leistete daraufhin bei der Festnahme heftigen Widerstand gegen die Staatsgewalt und entkam beinahe, weil er sich im Diebstahl des Einsatzfahrzeuges versuchte.“

Künftig wird es heißen: 

„Als Fortpflanzungsbereicherung mit drittverursachter Lebensenderlebender handelte es sich eindeutig um eine zeigeistaverse und äußert sondertalentierte diverse Aktion. Der Diversitätsaktivierende leistete sich daraufhin bei der monopolistischen Freiheitsberaubung einen heftigen obrigkeitswidrigen Freiheitsdrang und entkam beinahe, weil er sich in der spontanen Fehlallokationskorrektur des Einsatzfahrzeuges versuchte.“

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