In einer schon
länger erwarteten Entscheidung wurde heute bekannt, dass es auch bei
der Polizei zahlreiche Begriffsänderungen geben soll. Auf einer
Wahlkampfveranstaltung der CDU heute Mittag in Leipzig meinte
Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow bei einer Rede, dass in der
kommenden Legislaturperiode eine derartige Änderung der
Begrifflichkeiten als Priorität umgesetzt werden soll.
„Sachsen ist
weltoffen und frei von Diskriminierung,“ so Gemkow gegenüber dem
erfreuten Publikum, „und das darf in den Akten nicht halt machen.“
So sollen Mordopfer künftig im Jargon nicht mehr als solche
bezeichnet werden, da Mordopfer nach ihrem Tod „ihre Würde nicht
gestohlen werden soll“, wie Gemkow es ausdrückte. Künftig soll in
polizeilichen Akten und in Gerichten als nur noch von
„drittverursachten Lebensenderlebenden“ die Rede sein, ein
Begriff, den er in seiner Rede explizit als Beispiel nannte.
Gemkow ließ dabei
offen, ob auch der Medienkodex entsprechend geändert werden soll, so
dass Journalisten und Medienhäuser, die gegen die neue
Sprachregelung verstoßen geahndet werden können.
Er sagte aber: „Davon soll natürlich eine Signalwirkung ausgehen, die weit über die explizit angepassten Technikalien hinausgeht.“ Man erwarte, so Gemkow, dass alle mitziehen, so dass „die sprachliche Diskriminierung nicht nur im Justizbereich, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen Rahmen ein für alle Mal in die Geschichtsbücher verbannt wird.“
Er sagte aber: „Davon soll natürlich eine Signalwirkung ausgehen, die weit über die explizit angepassten Technikalien hinausgeht.“ Man erwarte, so Gemkow, dass alle mitziehen, so dass „die sprachliche Diskriminierung nicht nur im Justizbereich, sondern auch im gesamtgesellschaftlichen Rahmen ein für alle Mal in die Geschichtsbücher verbannt wird.“
Erstmalig
aufgetaucht ist der neue diskriminierungsfreie Begriff für Mordopfer
auf einer Liste des Leipziger Aktionsbündnis „Friede, Sozial,
Weltoffen“, das zum gesellschaftlichen Fördernetzwerk des Bundes
gehört in Rahmen von dessen Programm namens „Fortschritt in großen Sprüngen“ des Familienministeriums.
Von dem
Aktionsbündnis wurden weitere Umbenennungen angemahnt für Fälle,
in denen keine rechte Täterbeteiligung vorliegt. Darunter:
- Straftat – diverse Aktion
- Straftäter – Diversitätsaktivierender
- Festnahme – monopolistischer Freiheitsberaubung
- illegal – zeitgeistavers
- kriminell – sondertalentiert
- Sexualdelikt – Fortpflanzungsbereicherung
- Diebstahl – spontane Fehlallokationskorrektur
- Widerstand gegen die Staatsgewalt – Obrigkeitswidriger Freiheitsdrang
Ein
Beispielsatz:
“Als Sexualdelikt mit Mordfolge handelte es sich
eindeutig um eine illegale und äußert kriminelle Straftat. Der
Straftäter leistete daraufhin bei der Festnahme heftigen Widerstand
gegen die Staatsgewalt und entkam beinahe, weil er sich im Diebstahl
des Einsatzfahrzeuges versuchte.“
Künftig wird es
heißen:
„Als Fortpflanzungsbereicherung mit drittverursachter
Lebensenderlebender handelte es sich eindeutig um eine zeigeistaverse
und äußert sondertalentierte diverse Aktion. Der
Diversitätsaktivierende leistete sich daraufhin bei der
monopolistischen Freiheitsberaubung einen heftigen obrigkeitswidrigen
Freiheitsdrang und entkam beinahe, weil er sich in der spontanen
Fehlallokationskorrektur des Einsatzfahrzeuges versuchte.“
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